Anzulegender Wert (AW)
Der anzulegende Wert ist der Vergütungssatz in ct/kWh, der einer EEG-Anlage für die Dauer ihrer Förderung zusteht. Für kleinere Anlagen ist er gesetzlich festgelegt, für Windparks an Land und größere Solarparks entspricht er dem Gebotswert, mit dem das Projekt in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur einen Zuschlag erhalten hat.
Wichtig zum Verständnis des Marktprämienmodells: Der AW wird nicht direkt ausgezahlt. Er definiert die Zielvergütung, die sich aus zwei Bausteinen zusammensetzt – dem Börsenerlös des Direktvermarkters und der Marktprämie des Netzbetreibers:
Marktprämie = Anzulegender Wert − MonatsmarktwertIn der Praxis auf PPA-CONNECT
In der geförderten Direktvermarktung ist der AW die feste Größe – verhandelbar sind das Vermarktungsentgelt und die Vertragskonditionen. Genau die stellt PPA-CONNECT im Angebotsvergleich nebeneinander.
Siehe auch: Marktprämie · Marktwert (MMW / JMW) · Ausschreibung